L und M Büroinformationssysteme GmbH, Kiel
Stand 02.01.2009
- Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der L und M Büroinformationssysteme GmbH, Kiel (im Weiteren L und M), insbesondere Kauf und Warenlieferung, Wartung und Reparatur, Anmieten von Telekommunikationssystemen, Beratung und sonstige Dienstleistungen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der L und M gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
- Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn sie L und M schriftlich bestätigt.
- Vertragsgegenstand
- Der Gegenstand der Leistung ergibt sich aus den jeweiligen schriftlichen Vereinbarungen mit L und M. Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, soweit die Parteien es schriftlich vereinbaren. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelieferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese durch den Kunden und auf seine Kosten. Müssen durch L und M Ersatzteile geliefert und/oder eingebaut werden, so ist L und M berechtigt, bauartgleiche Teile zu verwenden.
- L und M behält sich Konstruktions- und Formänderungen vor, ohne dass hierdurch die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berührt wird, soweit der Gegenstand selbst und sein Aussehen dadurch nicht grundlegend geändert werden.
- Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Wird L und M von ihrem Zulieferer im Rahmen eines Deckungsgeschäftes aus von L und M nicht schuldhaft herbeigeführten Gründen nicht oder nicht so rechtzeitig beliefert, dass L und M ihre Liefer- bzw. Leistungspflicht gegenüber dem Kunden termingerecht erfüllen kann, dann steht L und M das Recht zu, von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, soweit er sich auf die nicht lieferbare Ware bezieht, zurückzutreten. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund nicht rechtzeitiger eigener Belieferung werden von L und M unverzüglich dem Kunden mitgeteilt.
- Mitwirkungspflichten
- Der Kunde stellt L und M mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung, der mit den zur reibungslosen Durchführung des Vertrages erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der Kunde ist verpflichtet, L und M nach Bedarf Arbeits- und Projekträume und alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt vor allem, L und M jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeiten erforderlichen Informationen zu verschaffen und L und M rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen zu versorgen.
- Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
- Warenrechnungen sind vom Tage des Rechnungsdatums an entweder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb der gesetzlichen Regelung von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu begleichen. Forderungen, die keine Warenlieferungen zum Inhalt haben, sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Mietzinsen und Leasingraten sind jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag des Zeitabschnittes, nach dem sie bemessen sind, zu entrichten. Ist kein Zeitabschnitt vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise.
- Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der L und M eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.
- Der Kunde darf mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind . Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen oder in seiner Zahlungsfähigkeit eine Verschlechterung ein, oder wird L und M dieses erst nach Vertragsschluss bekannt, so kann L und M für die noch offenstehenden Warenlieferungen oder Leistungen unter Fortfall des Zahlungsziels Bezahlung vor Ablieferung der Ware bzw. vor Erbringung der Leistung verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Fristsetzung zurücktreten.
- Der Kunde kommt nach Ablauf der in 4.2 genannten Zahlungsfristen in Verzug. L und M ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt L und M vorbehalten.
- Eigentumsvorbehalt
- L und M behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde.
- Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehalts-ware unterrichtet der Kunde L und M unverzüglich. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Eine Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von L und M unwirksam. Der Kunde hat Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte von L und M hinzuweisen. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder -vermietung der Vorbehaltswaren schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der L und M aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. -vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab.
- Haftung
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadens-ersatzansprüche des Servicekunden gleich aus welchem Grund (Verletzung vertraglicher Pflichten, Aufwendungsersatz, unerlaubte Handlung und sonstige deliktische Haftung) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie Ersatz von indirekten Schäden Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn.
- Verletzt L und M eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, aber auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt bei Zusicherung einer Eigenschaft oder der Übernahme einer Garantie.
- Kommt es infolge einer von L und M zu vertretenden Pflichtverletzung zu einem Verzögerungsschaden bei dem Kunden, beschränkt sich die Höhe des zu ersetzenden Verzögerungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf 5 % des Auftragswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich die Haftung von L und M für Verzugsschäden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Bei Verlust von Daten und Informationen wird widerlegbar vermutet, dass sämtliche Schäden, die über den Schaden hinausgehen, der bei regelmäßiger gefahrenentsprechender Herstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre, auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt nur, soweit die Pflicht zur Herstellung von Sicherungskopien nach dem Vertrag L und M nicht oblag. Weiter haftet L und M über die vertraglich zugesicherte Leistung hinaus nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu ihrem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von L und M stehen.
- Die Haftung ist für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der L und M oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nicht ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vertreter der L und M oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel umgehend, spätestens jedoch 2 Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Sache L und M schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, der Mangel ist von L und M arglistig verschwiegen oder von ihr eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden.
- Bei Kaufleuten hat die Rüge offener Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach deren Bekanntwerden schriftlich zu erfolgen. Es gilt § 377 HGB.
- Die Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren in einer Frist von einem Jahr nach Erhalt der Ware, Abnahme des Werkes oder Abschluss der Dienstleistung.
- Kündigung
- Sofern der Vertrag keine einmalige Leistung zum Gegenstand hat, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate und beginnt am folgenden Monatsersten nach Empfang der vereinbarten Leistung durch den Kunden. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zulässig. Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zu erklären. Der Vertrag verlängert sich automatisch am Ende jeder Laufzeit um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten, wenn er nicht rechtzeitig vor Ende der Laufzeit vom Kunden schriftlich gekündigt wird.
- L und M behält sich das Recht vor, jederzeit durch schriftliche Anzeige die dem Vertrag zugrunde liegenden Preise bzw. Preisstrukturen mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderquartalsende (Änderungsfrist) zu ändern. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 % nicht übersteigen, so hat der Kunde aus Anlass dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Kalendermonaten zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Anderenfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart. Ersatzansprüche gegen den Vermieter können aus einer derartigen Preiserhöhung nicht hergeleitet werden.
- Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so ist er verpflichtet, 10 % der Auftragssumme an L und M zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass L und M keine oder geringere Kosten entstanden sind. L und M ist berechtigt, nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde.
- Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat der Kunde entsprechend des zugrunde liegenden Vertrages die zur Verfügung gestellten Gegenstände in dem Zustand zurückzugeben, der dem Auslieferungszustand, unter Berücksichtigung des durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden Verschleißes, entspricht. Kommt der Kunde dieser Pflicht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht nach, so kann L und M für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung weiterhin das vereinbarte Entgelt verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Die Rechte zur fristlosen Kündigung des Vertrages bleiben von diesen Vorschriften unberührt.
- Datenschutz und Geheimhaltung
- Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit L und M erforderlich ist. L und M ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an Dienstleistungspartner weiterzugeben, wenn es die Auftragsabwicklung erfordert. Zu anderen Zwecken werden die Kundendaten nicht weitergegeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. L und M verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
- Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen.
- Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag bzw. Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder damit verbundene Rechte oder Pflichten ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, es sei denn, dass L und M hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat.
- Erfüllungsort dieses Vertrages ist Kiel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der L und M bleibt vorbehalten, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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